Ein Update für das Fernunterrichtsschutzgesetz
Zielbild eines aktuellen FernUSG sollte ein moderner Verbraucherschutz sein, der Innovation und Qualitätssicherung verbindet.
Dafür müssen die Rechtsbegriffe des Gesetzes eindeutig definiert werden. Das Gesetz sollte nur für Lehrangebote für Endverbraucherinnen und -verbraucher gelten und sich nur auf Angebote mit im Vorfeld intendiertem Bezug zu arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen beziehen. Freizeitkurse sowie Angebote aus dem Bereich der informellen Bildung müssen explizit ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus muss der gesamte Antragsprozess digitalisiert und mit einer modernen Antragsplattform vereinfacht werden. Schnellverfahren, vorläufige Zulassungen und Kurzprüfungen dienen der Beschleunigung des Verfahrens. Doppelprüfungen sollten abgeschafft werden.
Positionspapier