BGH-Urteil und seine Auswirkungen auf die Bildungsbranche
Zur Erläuterung: Ein Teilnehmer hatte gegen einen Anbieter eines neunmonatigen Business-Mentoring-Programms geklagt. Der BGH (Az. III ZR 109/24) erklärte den Vertrag des Anbieters für nichtig-
Das Resultat: Der Anbieter musste die Lehrgangskosten in Höhe von 23.800 € erstatten, da ihm die erforderliche Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) fehlte. Hinzu kommen mögliche Bußgelder sowie Verfahrenskosten.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), welches aus dem Jahr 1977 stammt, berücksichtigt dabei weder die Möglichkeiten des Internets noch die modernen Formen des eLearnings oder die vielfältigen digitalen Lehr- und Lernwerkzeuge.
In einem Online-Seminar (Dauer: 1,5 Stunden) am 02.12.2025 sollen folgende Fragestellungen beleuchtet werden und ggf. betroffenen Fach- sowie Führungskräften Orientierung bieten:
- Welche Implikationen ergeben sich aus dem aktuellen BGH-Urteil für die Bildungsbranche?
- Welche Lernformen unterliegen der Zulassungspflicht gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), und welche sind hiervon ausgenommen?
- Wie sind hybride bzw. gemischte Lehrformate (Blended Learning) im Kontext des FernUSG rechtlich einzuordnen?
- Welche Arten von Online-Schulungen erfordern eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)?
- Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil auf die Zulassungs- und Prüfverfahren der fachkundigen Stellen im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)?
- Der NKR fordert erstmals die komplette Abschaffung des Fernunterrichtschutzgesetzes.
- Weitere Entscheidungen des BGH.