Grundgebühr der FernUniversität unzulässig
Die FernUniversität in Hagen hatte zum Sommersemester 2014 im damaligen Gebührenmodell die Kosten für die allen Studierenden gleichermaßen zur Verfügung stehende Infrastruktur in einer Grundgebühr von 50 Euro pro Semester zusammengefasst. Gleichzeitig war der Beitrag für Studienmaterial und Betreuung von 20 Euro auf 12,50 Euro je belegter Semesterwochenstunde reduziert worden. Vor allem die große Mehrheit der in der Regelstudienzeit Studierenden profitierte von dieser neuen Regelung.
Allerdings hatten sieben Studierende gegen die Grundgebühr vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg geklagt und gewonnen. Die FernUniversität in Hagen hatte nach Prüfung der Urteilsbegründung zwar Berufung eingelegt. Sie hatte aber ebenso ihr Gebührenmodell wieder auf ein Verfahren ohne Grundgebühr umgestellt. Die Studierenden zahlen seit dem Wintersemester 2015/16 wieder 20 Euro pro belegter Semesterwochenstunde.
Für die klagenden Studierenden bedeutet das Urteil, dass sie die Grundgebühr nicht zahlen müssen. Für alle anderen Studierenden hat das Urteil jedoch keine Auswirkungen, da sich seine Wirkung unmittelbar nur auf die Kläger erstreckt.
Neues Gebührenmodell